Zivil- und Schadenersatzrecht
Über unsGewährleistungsrecht in Tirol: Lorenz & Strobl Rechtsanwälte in Innsbruck
Wir beraten Sie über Ansprüche
Sie haben etwas gekauft oder eine Dienstleistung erhalten und bemerken einen Mangel? Das ist nicht nur ärgerlich, in diesem Fall haben Sie Gewährleistungsrechte, die Ihnen eine einwandfreie Ware oder Leistung garantieren. Gewährleistung und Garantie sind unterschiedliche Dinge: Gewährleistungsrechte sind, im Gegensatz zur freiwilligen Garantie, gesetzlich verpflichtend. Jeder Verkäufer oder Dienstleister muss also seinen Kunden eine Gewährleistung auf seine verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen einräumen.
Geltendmachung der Gewährleistung
In Österreich beträgt die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung für bewegliche Sachen und digitale Waren zwei Jahre, für unbewegliche Sachen wie Grundstücke oder etwa fest verbaute Gegenstände drei Jahre. Die Gewährleistung bezieht sich dabei explizit auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden, auch wenn sich diese erst später zeigen. Sollte ein Verkäufer gar arglistig gehandelt haben, haben Sie auch über diesen Zeitraum hinaus das Recht auf eine Geltendmachung.
Sie möchten Ihr Gewährleistungsrecht geltend machen? Dann helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechtsansprüche als Käufer gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Bei Fragen der Gewährleistung: Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH in Innsbruck