Unterlassungsanspruch
ÜbersichtIm Gegensatz zum Schadenersatzanspruch soll der Unterlassungsanspruch rechtswidriges Verhalten nicht sanktionieren, sondern verhindern und den Gefährdeten vor Nachteilen bewahren. Dementsprechend wird der Gefährder gesetzlich zur Unterlassung einer Handlung angehalten.