Nichtigkeit
ÜbersichtNichtigkeit bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft nicht entstanden ist und keine Rechtsfolgen nach sich zieht. Die Vereinbarung gilt quasi von Anfang an nicht.
Nichtigkeit bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft nicht entstanden ist und keine Rechtsfolgen nach sich zieht. Die Vereinbarung gilt quasi von Anfang an nicht.