Culpa in contrahendo
ÜbersichtSchon vor Vertragsabschluss, mit dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, sind die Parteien an vorvertragliche Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten gebunden. Werden diese Pflichten schuldhaft verletzt, so spricht man von culpa in contrahendo - Haftung.