Regelung des Kinderaufenthalts an Feiertagen
Datum22. April 2025
KategorieFamilienrecht
Wie lässt sich der Aufenthalt von Kindern an Feiertagen fair und kindgerecht regeln?
Feiertage sind besondere Anlässe im Jahr, die oft im Kreise der Familie gefeiert werden. Für getrenntlebende oder geschiedene Eltern kann die Frage, bei wem das Kind die Feiertage verbringt, jedoch zu einer Herausforderung werden. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir, wie der Aufenthalt des Kindes an Feiertagen geregelt werden kann, welche individuellen Lösungen im Sinne des Kindeswohls sind und was Eltern tun können, wenn sie keine Einigung erzielen.
Außergerichtliche bzw. gerichtliche Regelungen
Grundsätzlich haben Eltern die Möglichkeit, den Aufenthalt des Kindes an Feiertagen durch Vereinbarung zu regeln. Solche Vereinbarungen werden oftmals im Rahmen einer detaillierten Kontaktrechtsvereinbarung oder direkt zwischen den Eltern ausgehandelt. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht und beiden Elternteilen gerecht wird.
Sollte keine Einigung zwischen den Eltern möglich sein, kann eine gerichtliche Regelung notwendig werden. Das Gericht legt dann unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Lebensumstände der Eltern fest, wie die Feiertage aufgeteilt werden.
Sowohl eine außergerichtliche als auch eine gerichtliche Regelung muss stets im Sinne des Kindeswohl sein.
Individuelle Lösungen im Sinne des Kindeswohls
Das Wohl des Kindes ist der wichtigste Aspekt bei der Festlegung, wie Feiertage verbracht werden. Individuelle Lösungen sind dabei entscheidend. Diese berücksichtigen die Bedürfnisse des Kindes, die Beziehung zu beiden Elternteilen sowie besondere Familientraditionen, die für das Kind von Bedeutung sein können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Eltern die Feiertage für ihr Kind regeln können:
- Das Kind wechselt an festgelegten Feiertagen zwischen den Eltern. Dies kann jährlich oder nach einem anderen vereinbarten Turnus geschehen.
- Der Feiertag wird zwischen den Eltern geteilt. Das Kind verbringt beispielsweise den Vormittag bei einem Elternteil und den Nachmittag beim anderen.
- Einige Eltern entscheiden sich dafür, bestimmte Feiertage fest einem Elternteil zuzuordnen. So könnte das Kind zum Beispiel jedes Jahr Ostern bei der Mutter und Weihnachten beim Vater verbringen.
- Gemeinsame Feier: In manchen Fällen können sich die Eltern darauf einigen, Feiertage gemeinsam zu feiern. Dies setzt jedoch eine gute Kooperation und Kommunikation zwischen den Eltern voraus.
Was tun, wenn keine Einigung erzielt wird?
Sollten die Eltern keine Einigung erzielen, können sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mediation durch einen qualifizierten Mediator kann helfen, eine Lösung zu finden, die im besten Interesse des Kindes liegt. Sollte auch dies zu keiner Lösung führen, bleibt als letzte Möglichkeit die gerichtliche Entscheidung.
Eine wohlüberlegte und kindzentrierte Regelung des Aufenthalts an Feiertagen hilft, die emotionale Stabilität des Kindes zu gewährleisten und Konflikte zwischen den Eltern zu minimieren. Es ist empfehlenswert, dass sich die Eltern rechtzeitig vor den Feiertagen um eine Klärung bemühen, um eine harmonische Feiertagszeit für ihr Kind sicherzustellen.
Über den Autor
2022 Rechtsanwaltsanwärterin bei der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH, 2022 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Seit 2022 geschäftsführende Gesellschafterin der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH
Sarah Bitschnau-Wieser
Partnerin