Entgangene Urlaubsfreude: Welche rechtlichen Ansprüche haben Sie?
Datum27. Juni 2024
KategorieZivil- und Schadenersatzrecht
So setzen Sie Ihre Rechte auf Schadenersatz und entgangene Urlaubsfreude erfolgreich durch.
Wenn die Realität nicht der gebuchten Pauschalreiseleistung entspricht, können Sie neben den Ansprüchen aus dem Gewährleistungsrecht, auch Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Das Pauschalreisegesetz sieht nämlich eine Ersatzpflicht des Reiseveranstalters für nicht in Geld messbare (immaterielle) Schäden in Form entgangener Urlaubsfreude vor.
Voraussetzung für die Geltendmachung eines immateriellen Schadens ist das Vorliegen einer Pauschalreise (hinsichtlich der Definition „Pauschalreise“ finden Sie weiterführende Informationen in unserem Blogartikel „Ihre Pauschalreise hat nicht Ihren Erwartungen entsprochen – welche Ansprüche haben Sie?“). Darüber hinaus kommt ein Entgang von Urlaubsfreude nur in Betracht, wenn es sich um eine Urlaubsreise und nicht um eine Geschäftsreise handelt.
Die erbrachte Reiseleistung muss derart mangelhaft sein, dass sie nicht nur ein Unlustgefühl auslöst, sondern eine erhebliche Vertragswidrigkeit darstellt, wie beispielsweise
- ein verdrecktes und / oder nicht der gebuchten Kategorie entsprechendes Zimmer,
- ein defekter und somit nicht benützbarer Pool,
- nächtlicher übermäßiger Lärm trotz Ankündigung eines ruhigen Zimmers oder etwa
- eine fehlende jedoch gebuchte Kinderbetreuung.
In der Praxis stellt die Beurteilung, ob die Erheblichkeitsschwelle erreicht wurde, eines der häufigsten Probleme dar, weshalb man sich unter anderem an der Rechtsprechung orientiert. Dieser zufolge ist für die Beurteilung die durch die Vertragswidrigkeit ausgelöste Auswirkung auf den Urlaubswert ausschlaggebend. Beispielsweise kann eine Lebensmittelvergiftung, die durch Speisen, die vom Hotel zubereitet wurden, den gesamten Urlaub beeinträchtigen, an der Gesamtleistung aber nur einen geringen Anteil ausmachen. Nicht nur der Person, die an einer Vergiftung leidet, kann ein Schadenersatzanspruch zustehen, sondern auch jener, die die dadurch entstehende Betreuung übernimmt.
Zumal die Gerichte an keine konkreten Berechnungskriterien bei der Bemessung eines allfälligen Entschädigungsanspruches gebunden sind, kommt diesen ein breiter Ermessensspielraum zu. In der Regel wird der Schadenersatzanspruch anhand eines angemessen erscheinenden Tagessatzes pro betroffenen Reisetag ermittelt.
Anhand der vorliegenden Judikatur ist es unserem Team dennoch möglich, zu beurteilen, ob überhaupt ein Anspruch begründet werden kann. Bejahendenfalls kann auf Basis der vorliegenden Entscheidungen der Gerichte eine erste Einschätzung der Höhe abgegeben werden. Gerne stehen die Juristen der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH Ihnen bei der Beurteilung sowie der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
Über den Autor
Studium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck, 2020 Gerichts- und Verwaltungspraktikum. Seit Juli 2021 Rechtsanwaltsanwärterin bei der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH.
Nadine Steindorfer
Rechtsanwaltsanwärterin