E-Scooter, Fahrräder & Co.: Wer haftet bei einem Verkehrsunfall?
Datum05. März 2025
KategorieZivil- und Schadenersatzrecht
Verkehrsunfall mit E-Scooter oder Fahrrad – Wer haftet?
Bei einem Verkehrsunfall in Österreich haftet grundsätzlich die Person, deren Verhalten den Verkehrsunfall verursacht hat. Für jedes zum Verkehr zugelassene Kfz, wie ein Pkw oder ein Motorrad muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Diese Pflichtversicherung hat zum einen den Zweck Schäden die aus der Verwendung des Fahrzeugs entstehen zu decken und zum anderen berechtigte Kosten, die mit der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Unfallgegnern verbunden sind, zu übernehmen.
E-Scooter & Fahrrad: Besteht eine Versicherungspflicht?
Ein Elektro-Scooter ist ein elektrisch betriebener Kleintretroller, der eine Maximalleistung von 600 Watt hat und nicht mehr als 25 km/h fahren kann. Weder für einen solchen E-Scooter noch ein Fahrrad ist eine Haftpflichtversicherung im Sinne einer Pflichtversicherung notwendig. Trotzdem ist es anzuraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen und insbesondere abzuklären, ob der eigene Roller vom Versicherungsschutz umfasst ist. Dasselbe gibt für Fahrräder. In der Regel ist ein Verkehrsunfall mit dem Fahrrad vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung umfasst.
Braucht ein E-Scooter ein Kennzeichen oder einen Führerschein?
Ganz grundsätzlich besteht für einen E-Scooter keine Führerschein- oder Kennzeichenpflicht. Nur Kinder unter 12 Jahren ohne Aufsichtsperson müssen über einen Radfahrausweis verfügen. Hinsichtlich der gesetzlichen Einordnung ist kann festgehalten werden, dass Für E-Scooter die für Radfahrer geltenden Regeln einzuhalten sind.
Fahrerflucht nach einem Unfall – Was tun?
Für den Fall, dass der Unfallgegner Fahrerflucht begeht, ist anzuraten, zunächst die Daten allfälliger Zeugen aufzunehmen und die Unfallstelle zu fotografieren. Weiters sollte jedenfalls die Polizei informiert und eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden.
Um in der Folge zu klären, wer die Kosten für einen allfälligen Schaden zu tragen hat, raten wir juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen und steht Ihnen hierfür unsere Kanzlei gerne unterstützend zur Verfügung.
Über den Autor
Studium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck, 2020 Gerichts- und Verwaltungspraktikum. Seit Juli 2021 Rechtsanwaltsanwärterin bei der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH.
Nadine Steindorfer
Rechtsanwaltsanwärterin